Es ist definitiv das Horror-Szenario für jeden Mietwagen-Fahrer: Man fährt gerade elegant mit einem hochwertigen Mietwagen ins Wochenende oder zur Geschäftsreise, wenn es plötzlich knallt – und durch eigene oder fremde Unachtsamkeit ein Unfall geschieht. Die Bandbreite eines Unfalls mit dem Mietwagen ist recht groß: Vom leichten Touchieren der Leitplanke ohne Fremdeinwirkung, bis zum Massencrash auf der Autobahn (Gott bewahre).
Gemein haben alle Unfallarten jedoch, wie man als Mietwagen-Kunde auf so eine Situation richtig reagiert. Das ist besonders wichtig, da sonst bei Nichtbeachtung große Schadenssummen auf euch zukommen können, die durch die unten aufgeführte Checkliste auf jeden Fall vermieden werden können. Im folgenden erkläre ich euch das Standard-Prozedere, dass bei jedem(!) Unfall mit dem Mietwagen konsequent angewendet werden muss. Denn eins ist klar: Ein Unfall mit dem Mietwagen ist schon schlimm genug – da möchte man nicht noch im Anschluss dem durch eigene Nachlässigkeit dem Vermieter fünfstellige Euro-Summen schulden.
Unfall mit dem Mietwagen: Checkliste
Die wenigsten Mietwagenkunden lesen das Kleingedruckte auf dem Mietvertrag, oder gar die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht jedoch sehr eindeutig drin, wozu man sich als Mieter vertraglich bei einem Unfall verpflichtet. Folgende Schritte sind bei einem Unfall mit dem Mietwagen immer durchzuführen:
1. Ruhe bewahren
Nachdem es gekracht hat, ist die erste simple Regel: Ruhe bewahren. Nicht panisch aus dem Auto auf die Gegenfahrbahn rennen, oder in der Wut den Schaden verschlimmern. Kühlen Kopf bewahren, dann handeln.
2. Gesundheitszustand klären
Nach einem Mietwagen-Unfall muss zunächst der Gesundheitszustand aller Beteiligten Personen überprüft werden. Gibt es Verletzte? Wenn ja, wie schlimm? Klären Sie zunächst, ob die am Unfall beteiligten Personen Hilfe benötigen. Ebenso bitte bedenken, dass man oftmals durch den Adrenalin-Schub auch eigene Verletzungen übersieht. Falls Verletzungen vorliegen, rufen Sie schnellstmöglich einen Krankenwagen via Rufnummer 112.
3. Unfallort sichern
Sichern Sie mit Hilfe des Warndreiecks (muss in jedem Mietwagen vorhanden sein) die Unfallstelle mit genügend Abstand (20m vor dem Unfall bringt es auf der Autobahn wenig). Ebenso sollten Warnwesten angezogen werden, sowie eine sichere Position (z.B. hinter der Leitplanke bei Autobahn-Unfällen) gesucht werden.
4. Polizei rufen
Diesen Punkt kann man nicht oft genug betonen: Sie sind laut Mietwagen-AGB dazu verpflichtet, bei Unfällen jeder Art(!) die Polizei zu rufen. Auch wenn Sie nur aus eigener Dummheit die Leitplanke gering streifen und der Wagen fahrtüchtig ist, müssen(!) Sie unverzüglich bei der nächsten Gelegenheit stoppen und den Unfall der Polizei melden. Falls die Polizei sich weigern sollte, für einen leichten Blechschaden einen Einsatzwagen zu schicken: Bestehen Sie darauf und sagen sie der Einsatzstelle, dass es sich um einen Mietwagen handelt und sie daher dazu verpflichtet sind. Dies ist auch in ihrem eigenen Interesse, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind; bei Nichtbeachtung kann Ihnen der Vermieter alle Schäden in Rechnung stellen. Wichtig: Lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben, da Sie diesen bei eventuellem Briefverkehr mit dem Vermieter benötigen.
5. Vermieter informieren
Direkt nach dem Unfall muss ebenso der Vermieter unverzüglich über den Unfall mit dem Mietwagen informiert werden. Daher empfiehlt sich eine direkte telefonische Kontaktaufnahme, um den Sachverhalt weiterzuleiten und transparent vorzugehen. Die Notrufnummer befindet sich auf Mietvertrag oder im Mietwagen selbst, falls diese nicht bekannt sein sollte.
6. Schadenskarte ausfüllen
Ebenso sind Sie laut AGB verpflichtet, den Schaden schriftlich an den Vermieter zu melden. Bei Sixt gibt es zum Beispiel eine so genannte „Schadenskarte„, die sich im Normalfall im Fahrzeug befindet. Diese ist unverzüglich auszufüllen und postalisch an den Vermieter zu übersenden. Falls diese nicht vorhanden ist, kann der Vordruck telefonisch angefordert werden, oder im Internet zwecks Druck heruntergeladen werden.
7. Schaden bei Rückgabe melden
Falls es sich nur um einen Blechschaden handelt und das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, muss man bei einer eigenhändigen Rückgabe nochmals auf den Schaden hinweisen. Ebenso empfiehlt sich, noch einmal auf die korrekte Vorgehensweise ihrerseits hinzuweisen („Polizei wurde hinzugezogen, Aktenzeichen hat folgende Nummer, Schadenskarte wurde am XX.XX verschickt“).
8. Selbstbeteiligung begleichen
Nach einiger Zeit werdet ihr in den meisten Fällen eine postalische Rechnung über die verursachten Schäden bekommen. Zum Glück beschränkt sich dies meistens maximal auf die Höhe der Selbstbeteiligung, je nachdem wie hoch Sie diese bei Anmietung gesetzt habt. Falls Sie die Selbstbeteiligung komplett auf Null gesetzt haben, können Sie in diesem Falle natürlich von „Glück im Unglück“ sprechen und äußerst glimpflich davonkommen.
Wenn Sie diese Schritte einhalten, können Sie das gröbste so gut wie immer verhindern. Viel zu häufig sieht man leider Threads in Mietwagen-Foren, in denen (meist junge) Zeitgenossen nach einem Unfall nach Rat fragen. Plötzlich verlangt der Vermieter mehrere Tausend Euro – und das nur, weil man nach einem Schaden nicht die Polizei hinzugezogen hat. Vermeiden Sie dies unbedingt und merken Sie sich die oben genannten Punkte, um solchen Problemen zu entgehen. Und das wichtigste: Allzeit eine gute und vor allem sichere Fahrt.